Erweiterung der Familienbeihilfe für nicht‑österreichische Kinder mit legalem Aufenthalt

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erweitert die Familienbeihilfe auf Kinder ohne österreichische Staatsbürgerschaft, die legal in Österreich leben, und tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
einfache Mehrheit XXVII 14.06.2022
Gesetz
Familienleistungsausgleich

Schwerpunkte

  • Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, erhalten Familienbeihilfe, wenn sie nach NAG §§ 8‑9 oder AsylG §§ 54/62 rechtmäßig in Österreich leben.
  • Ein neuer Absatz (54) wird § 55 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der neuen Regelung zum 1. Juli 2022 festlegt.

Eingebracht von

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