Ausfuhrförderungsgesetz – Nachhaltige Haftungsregelungen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ergänzt das Ausfuhrförderungsgesetz um eine Nachhaltigkeits‑ und Menschenrechtsklausel, erlaubt dem Finanzminister, die Bearbeitung von Haftungsanträgen an einen qualifizierten Vertreter zu delegieren, führt strengere Berichtspflichten ein und verlängert die Gültigkeit des Gesetzes bis Ende 2027.
einfache Mehrheit XXVII 05.12.2023
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Ein neuer Satz wird in § 1 Abs. 1 eingefügt, der verlangt, dass bei staatlichen Haftungsübernahmen die Kohärenz mit Beschäftigungs‑, Umwelt‑, Menschenrechts‑ und Entwicklungspolitik beachtet werden muss.
  • Der Finanzminister kann die banktechnische Bearbeitung von Haftungsanträgen an einen qualifizierten Bevollmächtigten übertragen, der über die nötigen Bank‑ und Finanzqualifikationen (nach BWG) verfügt.

Eingebracht von

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