Formale Anpassung der Überschrift von § 1 im GWG 2011

Zusammenfassung

Der Initiativantrag ändert lediglich die Überschrift von § 1 im Gaswirtschaftsgesetz 2011 zu „Unmittelbare Bundesvollziehung“, ohne inhaltliche Änderungen für die Erdgaswirtschaft. Der Antrag wird dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zugewiesen.
2/3 Mehrheit XXVII 23.06.2022
Gesetz
Energie
Verfassung

Schwerpunkte

  • Der Antrag ändert die Überschrift von § 1 (Verfassungsbestimmung) zu „Unmittelbare Bundesvollziehung“.
  • Die inhaltliche Regelung des § 1 bleibt unverändert – er bestätigt, dass die im Gesetz geregelten Angelegenheiten von den vorgesehenen Einrichtungen unmittelbar erledigt werden können.

Eingebracht von

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