Reform des Straftatbestandes des Amtsmissbrauchs

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine Reform des § 302 StGB, weil die aktuelle Formulierung zu unbeabsichtigten Strafverfolgungen von Polizeibeamten führen kann. Er schlägt vor, das deutsche Modell zu übernehmen und Amtsmissbrauch nur noch in Verbindung mit klar definierten Delikten wie Nötigung, Strafvereitelung, Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme zu sanktionieren.
einfache Mehrheit XXVII 07.07.2022
Entschließung
Strafrecht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Der aktuelle § 302 StGB ist zu allgemein und führt zu unbeabsichtigten Strafverfolgungen von Polizeibeamten, die lediglich ihre dienstlichen Pflichten erfüllen.
  • Das deutsche Strafrecht hat den allgemeinen Tatbestand des Amtsmissbrauchs abgeschafft und stattdessen nur noch bestimmte Delikte wie Nötigung, Strafvereitelung, Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme strafbar gemacht.

Eingebracht von

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