Änderung des Parlamentsmitarbeitergesetzes – Vergütungsregelungen bei Ausscheiden aus dem Nationalrat
abgestimmt am 27.04.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Parlamentsmitarbeitergesetz: Fraktionsvorsitzende erhalten künftig eine Vergütung für ihre Mitarbeitenden, und die Zahlung von Gehältern und Honoraren wird bis zum Ende des Monats des Ausscheidens aus dem Nationalrat begrenzt. Bei vorzeitigem Ausscheiden bleibt die Vergütung jedoch weiterlaufen, solange gesetzliche Kündigungsfristen oder ein Kündigungsschutz bestehen bzw. bis zum dreifachen Höchstbetrag.
einfache MehrheitXXVII27.04.2023
Gesetz
Zweite Kammer
direkt gewählte Kammer
Schwerpunkte
Fraktionsvorsitzende erhalten ebenfalls eine Vergütung für ihre parlamentarischen Mitarbeitenden, analog zu den regulären Abgeordneten.
Vergütungsfähig sind das laufende Entgelt aus Dienstverträgen sowie Honorare aus Werkverträgen, jeweils inklusive aller Steuern und Abgaben, bis zum festgelegten Höchstbetrag.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.