Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, die Möglichkeit zu prüfen, die Familienbeihilfe und verwandte Steuervergünstigungen wieder an das Preisniveau des Landes anzupassen, in dem die Kinder von in Österreich erwerbstätigen EU‑Bürgern wohnen. Trotz eines EuGH‑Urteils von 2002, das die damalige Indexierung als nicht EU‑konform erklärte, wird sie als sinnvoll erachtet, um soziale Gerechtigkeit und Freizügigkeit zu stärken.einfache Mehrheit XXVII 29.09.2022
Entschließung
Europäische Union
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
- Seit dem 1. Jänner 2019 gibt es in Österreich einen Mechanismus, der die Familienbeihilfe an das Preisniveau des jeweiligen EU‑Mitgliedstaates anpasst.
- Kinder, die nicht in Österreich wohnen, erhalten nach den EU‑Verordnungen Familienleistungen, wenn ein Elternteil in Österreich arbeitet oder Rentenansprüche hat.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.