Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das Wehrgesetz 2001 um eine Berichtspflicht: Der Bundesminister für Landesverteidigung muss dem Hauptausschuss des Nationalrates unverzüglich über jede Heranziehung des Bundesheeres zu Assistenzeinsätzen berichten.einfache Mehrheit XXVII 27.02.2020
Gesetz
Verteidigung
direkt gewählte Kammer
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Der Bundesminister für Landesverteidigung muss dem Hauptausschuss des Nationalrates unverzüglich berichten, wenn das Bundesheer zu Assistenzeinsätzen herangezogen wird.
- Die Berichtspflicht gilt für alle Behörden, Länder und Gemeinden, die das Heer im Rahmen ihrer Aufgaben einsetzen dürfen.
Eingebracht von
Reden
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