Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt § 14a Abs. 1 des Arbeitsvertragsrechts‑Anpassungsgesetzes, sodass Eltern, Lebensgefährten und leibliche Kinder eingetragener Partner künftig Anspruch auf Sterbebegleitung, Pflegekarenz und Pflegeteilzeit haben.einfache Mehrheit XXVII 23.03.2023
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Nach dem Wort „Schwiegereltern“ wird die Formulierung „Eltern eines eingetragenen Partners oder Lebensgefährten“ eingefügt, sodass diese Personen künftig Anspruch auf Sterbebegleitung, Pflegekarenz und Pflegeteilzeit haben.
- Nach dem Wort „von leiblichen Kindern des anderen Ehegatten“ wird die Ergänzung „oder des eingetragenen Partners“ eingefügt, wodurch auch die Kinder eingetragener Partner in den Leistungsumfang einbezogen werden.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.