Erweiterung der Freifahrten‑Regelung auf alle jugendlichen Auszubildenden

Zusammenfassung

Der Antrag erweitert das Familienlastenausgleichsgesetz, sodass die Freifahrten‑Regelungen nun auch für Jugendliche gelten, die nach dem Ausbildungspflichtgesetz oder anderen Bundes‑ bzw. Landesgesetzen ausgebildet werden.
einfache Mehrheit XXVII 29.09.2022
Gesetz
Familienleistungsausgleich

Schwerpunkte

  • Der neue § 30r überträgt die Regelungen des Abschnitts Ib auf alle Jugendlichen, die nach dem Ausbildungspflichtgesetz oder anderen Bundes‑ bzw. Landesgesetzen ausgebildet werden.
  • Ein neuer Absatz 58 in § 55 legt das Inkrafttreten von § 30r auf ein konkretes Datum im Jahr 2022 fest.

Eingebracht von

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