Steuerbefreiung und Unpfändbarkeit der Einmalzahlung für Landes‑ und Gemeindepensionist*innen
abgestimmt am 12.10.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass pensionierte Landes‑ und Gemeindebedienstete bei einer von ihrer Gebietskörperschaft beschlossenen außerordentlichen Einmalzahlung ebenfalls von der Lohnsteuer befreit und vor Pfändungen geschützt werden – wie es bereits für Bundespensionist*innen gilt.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Entschließung
Einkommen
Steuerwesen
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Der Antrag fordert die Ergänzung einer Sonderbestimmung im Pensionsgesetz, damit Landes‑ und Gemeindepensionist*innen dieselbe Steuerbefreiung und Unpfändbarkeit erhalten wie Bundespensionist*innen.
Aktuell müssen pensionierte Landes‑ und Gemeindebedienstete Lohnsteuer zahlen und die Einmalzahlung kann gepfändet werden, wenn ihre Gebietskörperschaft eine solche Zahlung beschließt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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