Neues Klimaschutzgesetz bis 31.12.2022 fordern

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, bis 31. Dezember 2022 ein neues Klimaschutzgesetz vorzulegen, weil das alte Gesetz seit Januar 2021 keinen verbindlichen Emissionsreduktionspfad mehr enthält. Das neue Gesetz soll u. a. einen Klimacheck, jährliche Emissionsbudgets und klare Verantwortlichkeiten einführen.
einfache Mehrheit XXVII 08.05.2024
Entschließung
Umwelt

Schwerpunkte

  • Das seit Januar 2021 nicht novellierte Klimaschutzgesetz von 2011 enthält keinen verbindlichen Emissionsreduktionspfad mehr, wodurch die Klimapolitik und Berichterstattung ineffizient sind.
  • Der Antrag verlangt, dass die Bundesregierung bis spätestens 31.12.2022 ein neues Klimaschutzgesetz vorlegt.

Eingebracht von

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