Einkommenstransparenzgesetz – mehr Lohngerechtigkeit und Transparenz
abgestimmt am 25.03.2021
Zusammenfassung
Das Einkommenstransparenzgesetz verlangt von Arbeitgeber*innen, das Mindestentgelt in Stellenausschreibungen anzugeben, ein umfassendes Mitarbeiter‑/innen‑Verzeichnis zu führen und für größere Unternehmen einen zweijährigen Einkommensbericht zu erstellen. Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet; das Gesetz trat am 1. September 2020 in Kraft.
einfache MehrheitXXVII05.06.2024
Gesetz
Einkommen
Gesetzgebungsverfahren
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Arbeitgeber*innen und private Arbeitsvermittler*innen müssen in Stellenausschreibungen das geltende Mindestentgelt angeben und auf mögliche Überzahlungen hinweisen.
Ein zentrales Mitarbeiter/innen‑Verzeichnis mit umfangreichen Angaben zu allen Beschäftigten ist jährlich (bzw. bei Änderungen) zu führen und den Beschäftigten zugänglich zu machen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.