Einführung einer Verordnung zur Anbringung des Denkmalschutz‑Symbols

Zusammenfassung

Ein seit 1983 offiziell anerkanntes Symbol für Denkmalschutz wird bislang nicht an den rund 40 000 geschützten Gebäuden angebracht, weil es keine Verordnung gibt. Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung, eine Regelung zu erlassen, die Anbringung, Gestaltung und Kosten des Symbols festlegt.
einfache Mehrheit XXVII 17.10.2022
Entschließung
Kunst
Kulturpolitik

Schwerpunkte

  • Ein offizielles Symbol für Denkmalschutz existiert seit 1983, wird aber bislang nicht verwendet.
  • Der Grund dafür ist das Fehlen einer Verordnung, die Form, Ausgabe und Kosten der Anbringung regelt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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