Erweiterung des Konsumentenschutzes für Energiepreis‑Anpassungen

Zusammenfassung

Der Antrag 2773/A ändert § 80 Abs. 5 des ElWOG 2010, um klarzustellen, dass das ABGB und KSchG unberührt bleiben, und strebt an, das KSchG auf Preisänderungen im Energiemarkt anzuwenden, damit Verbraucher kollektiven Rechtsschutz erhalten.
einfache Mehrheit XXVII 06.12.2022
Gesetz
Elektrizitätsindustrie

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut von § 80 Abs. 5 wird geändert, sodass ausdrücklich festgehalten wird, dass die Bestimmungen des ABGB und KSchG durch die Regelungen der Absätze 1‑4 unberührt bleiben.
  • Durch die Änderung soll das KSchG auf § 80 Abs. 2a angewendet werden, damit Verbraucher und Kleinunternehmer kollektiven Rechtsschutz bei Preisänderungen erhalten.

Eingebracht von

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