Stärkung des Eigenkapitals von Tourismusbetrieben durch steuerliche Aufwertung und Zinsabzug

Zusammenfassung

Der Antrag fordert steuerliche Maßnahmen – eine befristete Aufwertung von Immobilienvermögen und den Abzug fiktiver Eigenkapitalzinsen – um die Eigenkapitalbasis von Tourismus‑ und Gastronomiebetrieben zu stärken und deren Kreditwürdigkeit zu verbessern.
einfache Mehrheit XXVII 20.06.2024
Entschließung
Handel
Industrie
Tourismus
Finanzwesen
Steuerwesen
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Einführung einer befristeten (bis 31.12.2023) steuerlich begünstigten Aufwertung von Immobilienvermögen zum Viertel‑Steuersatz, um das Eigenkapital realistischer abzubilden.
  • Ermöglichung des steuerlichen Abzugs von fiktiven Eigenkapitalzinsen, um die Belastung durch Eigenkapitalkosten zu reduzieren.

Eingebracht von

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