Kein Verbot von Heizschwammerln in der Gastronomie

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein geplantes Verbot von mobilen Außenheizstrahlern („Heizschwammerln“) in der Gastronomie nicht umzusetzen, weil dies die Branche zusätzlich zu den bereits hohen Energiekosten belasten würde.
einfache Mehrheit XXVII 21.09.2022
Entschließung
Handel
Energie
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Ein Verbot von Heizschwammerln würde die Gastronomie zusätzlich belasten, weil viele Betriebe auf diese Geräte als kostengünstige Wärmequelle angewiesen sind.
  • Die Bundesregierung hat bereits weitere Energiesparmaßnahmen beschlossen, etwa ein Raumtemperaturlimit von 19 °C und ein Verbot von Werbebeleuchtung nach 22 Uhr.

Eingebracht von

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