Verlängerung der Laufzeit des Zukunftsfonds von fünf auf zehn Jahre

Zusammenfassung

Der Antrag von Dr. Harald Troch ändert das Zukunftsfonds‑Gesetz, indem er die Finanzierungsdauer von fünf auf zehn Jahre ausdehnt. Die jährliche Dotierung bleibt bei zwei Millionen Euro, sodass der Fonds bis 2032 gesichert ist.
einfache Mehrheit XXVII 21.09.2022
Gesetz
Opferhilfe
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum

Schwerpunkte

  • Die im Gesetz festgelegte Finanzierungsdauer des Zukunftsfonds wird von fünf auf zehn Jahre verlängert.
  • Der Fonds erhält weiterhin jährlich zwei Millionen Euro, wodurch die Gesamtkosten um weitere zehn Millionen Euro für die zusätzlichen fünf Jahre steigen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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