Erweiterung von Fristverlängerungen und Festlegung fester Fördersätze für kleine PV‑Anlagen
abgestimmt am 13.10.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetz, um Lieferketten‑ und Fachkräftemangel zu berücksichtigen: Fristen für die Inbetriebnahme von PV‑Anlagen können verlängert werden, feste Förderbeträge für kleine Anlagen (bis 20 kWpeak) werden eingeführt und Anträge in den Kategorien A/B werden nach Eingangsdatum bearbeitet.
2/3 MehrheitXXVII13.10.2022
Gesetz
Umwelt
Energie
Verfassung
Schwerpunkte
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie legt bis zum 30. Juni 2023 Kriterien für höhere soziale und arbeitnehmerschutzrechtliche Standards sowie für mehr regionale Wertschöpfung fest, die Voraussetzung für Förderungen sind.
Die Frist für die Inbetriebnahme kann von der EAG‑Förderabwicklungsstelle zweimal um bis zu neun Monate (für Z 1) und einmal um bis zu zwölf Monate (für Z 2) verlängert werden, wenn der Antragsteller glaubhaft darlegt, dass die Verzögerung außerhalb seines Einflussbereichs liegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.