Verpflichtende Anti‑Gewalt‑Trainings für Täter von häuslicher Gewalt

Zusammenfassung

Der Antrag verlangt, dass Täter von Gewalt in der Familie ein verpflichtendes Anti‑Gewalt‑Training absolvieren, das von Staatsanwaltschaft oder Richter*innen angeordnet wird. Zusätzlich sollen Informationskampagnen und ein gesichertes Budget für die Trainings bereitgestellt werden.
einfache Mehrheit XXVII 19.10.2021
Entschließung
Frau
Gleichbehandlung
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung, dass Täter von häuslicher Gewalt ein Anti‑Gewalt‑Training absolvieren müssen.
  • Anordnung der Trainings durch Staatsanwaltschaft oder Richter*innen im Rahmen von Straf- bzw. Bewährungsauflagen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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