Bundesgesetz zur Beseitigung von Schwemm‑ und Treibholz im Traun‑Einzugsgebiet

Zusammenfassung

Der Antrag fordert ein Bundesgesetz, das die Beseitigung von Schwemm‑ und Treibholz im Traun‑Einzugsgebiet regelt und die Kosten dafür aus dem Katastrophenschutzfonds übernimmt.
einfache Mehrheit XXVII 10.10.2023
Entschließung
Wasser
Zivilschutz
Wasserbewirtschaftung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Jährlich entstehen durch Hochwasser große Mengen an Schwemm‑ und Treibholz, die in der Gemeinde Ebensee liegen bleiben und zu Umwelt‑ und Gesundheitsproblemen führen.
  • Nach aktuellem Recht ist die Gemeinde nur für Siedlungsabfälle zuständig; Schwemm‑ und Treibholz fallen nicht darunter, sodass keine klare Zuständigkeit besteht.

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