Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration – Inkrafttreten 01.01.2023

Zusammenfassung

Der Antrag ergänzt das Tierschutzgesetz um eine Regel, die das betäubungslose Kastrieren männlicher Schweine verbietet und ab dem 1. Jänner 2023 nur noch unter Vollnarkose zulässt.
einfache Mehrheit XXVII 03.10.2023
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Das Gesetz wird um Ziffer 8 ergänzt, die das betäubungslose Kastrieren männlicher Schweine (Ferkel) regelt.
  • Ein neuer Absatz 26a wird eingefügt, der das Inkrafttreten von § 7 Abs. 1 Ziffer 8 zum 1. Jänner 2023 festlegt.

Eingebracht von

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