Zusammenfassung
Der Antrag 2876/A XXVII. GP ändert das Tierschutzgesetz: Rinder erhalten mindestens 90 Tage Auslauf pro Jahr, die Ausnahme‑Regelung wird aufgehoben, und für Schweine wird das Halten auf perforierten Böden verboten sowie ein weicher Liegebereich vorgeschrieben. Neubauten müssen die neuen Regeln ab 2023, Bestandsanlagen ab 2026 umsetzen.einfache Mehrheit XXVII 03.10.2023
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Rindern muss an mindestens 90 Tagen im Jahr geeigneter Auslauf oder Bewegungsfläche gewährt werden.
- Die bisherige Ausnahme‑Regelung für Rinder (§ 16 Abs. 4a) wird aufgehoben.
Eingebracht von
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