Zusammenfassung
Der Initiativantrag ändert § 43 der StVO 1960 und legt fest, dass die Sicherheit von Personen in der Umgebung von Schulen, Kindergärten und Horten Vorrang vor anderen Verkehrsinteressen hat. Ziel ist, die Einführung von Tempo‑30‑Zonen an diesen sensiblen Orten zu erleichtern und Unfälle zu reduzieren.einfache Mehrheit XXVII 10.04.2024
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Der Antrag fügt in § 43 einen neuen Satz ein, der die Sicherheit von Personen in der Umgebung von Schulen, Kindergärten und Horten über andere Verkehrsinteressen stellt.
- Durch die gesetzliche Priorisierung soll die Einführung von Tempo‑30‑Zonen rund um Bildungseinrichtungen erleichtert werden.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.