Erweiterung des StGB gegen heimliches Tracking und Datenmissbrauch

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erweitert § 107a Abs. 2 StGB um sechs Tatbestände, die das beharrliche Verfolgen einer Person per GPS‑Tracker, Telekommunikation, Datenmissbrauch und unbefugte Veröffentlichung von Bild‑ bzw. Tatsachenaufnahmen unter Strafe stellen.
einfache Mehrheit XXVII 19.10.2022
Gesetz
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Eine Person verfolgt beharrlich eine andere, indem sie deren räumliche Nähe immer wieder aufsucht.
  • Eine Person stellt über Telefon, Internet oder andere Kommunikationsmittel Kontakt zu der betroffenen Person her.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.