Bundesweiter Rechtsanspruch auf Übergangspflege

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein bundesweit einheitliches Gesetz, das allen Pflegebedürftigen einen Rechtsanspruch auf bis zu 12 Wochen Übergangspflege nach einem Krankenhausaufenthalt sichert und die Finanzierung über die Sozialversicherungsträger regelt.
einfache Mehrheit XXVII 02.11.2022
Entschließung
Care-Ökonomie
Krankenpflege
soziale Sicherheit
Betreuung von Pflegebedürftigen

Schwerpunkte

  • Ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Übergangspflege von bis zu 12 Wochen pro Kalenderjahr wird eingeführt.
  • Die Finanzierung erfolgt über den jeweiligen Sozialversicherungsträger, bei dem die pflegebedürftige Person versichert ist.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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