Anrechnung von Pflegeausbildungen auf FH‑Studien

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat eine überarbeitete Fachhochschul‑Verordnung vorzulegen, die bereits absolvierte Pflegeausbildungen auf das FH‑Studium anrechnet, um die Weiterbildung von Pflegekräften zu erleichtern.
einfache Mehrheit XXVII 30.11.2022
Entschließung
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt, dass bereits absolvierte Pflegeassistenz‑Ausbildungen auf das FH‑Studium angerechnet werden können.
  • Die aktuelle Fachhochschul‑Ausbildungsverordnung erlaubt keine Anrechnung, wodurch die Regelstudienzeit drei Jahre beträgt.

Eingebracht von

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