Erweiterung der Fahrpreisermäßigung für Menschen mit Behinderung ab 50 %

Zusammenfassung

Der Initiativantrag senkt die Voraussetzung für Fahrpreisermäßigungen im öffentlichen Verkehr von einem Behinderungsgrad von 70 % auf 50 %. Er definiert fünf Gruppen von Menschen mit Behinderung, die künftig Anspruch auf vergünstigte Fahrpreise haben können.
einfache Mehrheit XXVII 23.03.2023
Gesetz
Verkehr
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Personen, die erhöhte Familienbeihilfe erhalten oder beantragen und bei denen ein Behinderungsgrad von mindestens 50 % oder dauernde Selbsterhaltungsunfähigkeit festgestellt wurde.
  • Bezieher von Pflegegeld sowie anderen vergleichbaren Leistungen, die aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften gewährt werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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