Zusammenfassung
Der Antrag fordert ein Opt‑out‑Recht für pensionierte Erwerbstätige, damit sie den Arbeitnehmeranteil zur Pensionsversicherung im Rahmen der besonderen Höherversicherung nicht mehr zahlen müssen. Der Arbeitgeberanteil bleibt bestehen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, und das Vorhaben soll kostenneutral sein.einfache Mehrheit XXVII 25.01.2023
Entschließung
soziale Sicherheit
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
- Die aktuelle Regelung (§ 248c ASVG) verpflichtet pensionierte Erwerbstätige, sowohl den Arbeitnehmer‑ als auch den Arbeitgeberanteil zur Pensionsversicherung zu zahlen.
- Der Arbeitgeberanteil (12,55 %) soll unverändert bleiben, weil er die Lohnnebenkosten aus Sicht des Arbeitgebers nicht beeinflusst.
Eingebracht von
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