Kostenübernahme für freigesprochene Angeklagte

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund Angeklagten, die freigesprochen oder deren Verfahren eingestellt wird, auf Antrag die Verteidigungskosten erstattet – komplett bei Freispruch und zu 50‑75 % bei Einstellung – mit festgelegten Höchstbeträgen je nach Gerichtsebene.
einfache Mehrheit XXVII 30.11.2023
Gesetz
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Der Bund erstattet auf Antrag die gesamten Verteidigungskosten, wenn ein Angeklagter freigesprochen wird.
  • Bei Einstellung des Verfahrens nach einer Hauptverhandlung oder Wiederaufnahme zahlt der Bund einen Pauschalbeitrag von 50 % bis 75 % der tatsächlichen Kosten.

Eingebracht von

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