Rechtsanspruch auf 11./12. Schuljahr für Kinder mit Förderbedarf

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bis zur 12. Schulstufe ein gesetzlich gesichertes Recht auf ein 11. und 12. Schuljahr erhalten und die bisherige Finanzdeckelung von 2,7 % der Pflichtschüler*innen aufgehoben wird.
einfache Mehrheit XXVII 30.11.2022
Entschließung
Bildung
Mensch mit Behinderung
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Der Antrag definiert, dass ein Kind mit einer länger als sechs Monate bestehenden Behinderung Anspruch auf sonderpädagogische Förderung hat.
  • Ein Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr für Schülerinnen und Schüler mit SPF soll im Schulunterrichtsgesetz verankert werden.

Eingebracht von

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