Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, sich für ein EU‑weites Recht auf Reparatur einzusetzen, das Informationen zur Reparierbarkeit, Vorgaben zu Ersatz‑ und Verschleißteilen sowie leicht zugängliche Wartungsinformationen beinhaltet. Die Umsetzung soll bis zum 31. März 2023 erfolgen.einfache Mehrheit XXVII 21.03.2023
Entschließung
Handel
Umwelt
Industrie
Europäische Union
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Die Bundesregierung soll sich auf EU‑Ebene für ein Recht auf Reparatur einsetzen, das Informationen zur Reparierbarkeit, Vorgaben zu Ersatz‑ und Verschleißteilen sowie Wartungsinformationen umfasst.
- Bei der Ausgestaltung des Rechts sollen alle Interessengruppen (Verbraucher*innen, Hersteller, Reparaturbetriebe, KMU) eng eingebunden werden.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.