Verkürzung der Abschreibungsdauer im Tourismus

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, die Abschreibungsdauer für Tourismusgebäude von 40 auf 33 Jahre zu senken, die für Personalwohnhäuser ebenfalls auf 33 Jahre zu reduzieren und eine funktionale AfA für schnell abnutzende Komponenten einzuführen, um Investitionen zu fördern.
einfache Mehrheit XXVII 10.06.2020
Entschließung
Tourismus
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Die Abschreibungsdauer für Betriebsgebäude im Tourismus wird von 40 auf 33 Jahre gesenkt.
  • Die Abschreibungsdauer für Personalwohnhäuser/Mitarbeiterwohnungen wird von 66,67 auf 33 Jahre reduziert.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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