Übergangsregelung für die Pflichtversicherung von Landwirten bei Hauptfeststellung 2023
abgestimmt am 14.12.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das Bauern‑Sozialversicherungsgesetz um § 400. Er legt fest, dass Änderungen der Einheitswerte aus der Hauptfeststellung 2023 erst ab dem 1. Jänner 2024 wirksam werden und ermöglicht Landwirten, deren Einkommen dadurch unter die Versicherungsgrenze von 1 500 € fällt, bis zum 31. Dezember 2024 ihre Pflichtversicherung beizubehalten.
einfache MehrheitXXVII14.12.2022
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Änderungen der Einheitswerte, die im Rahmen der Hauptfeststellung zum 1. Jänner 2023 vorgenommen werden, dürfen für Zeiträume vor dem 1. Jänner 2024 nicht berücksichtigt werden.
Landwirte, deren Einkommen durch die neuen Einheitswerte unter die Versicherungsgrenze von 1 500 € fällt, können bis zum 31. Dezember 2024 beantragen, dass ihre Pflichtversicherung weiterbesteht; ein Widerruf ist jeweils zum Ende eines Kalendermonats möglich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.