Einmal‑, Teuerungs‑ und Direktzahlungen für Kriegs‑, Opfer‑, Impf‑ und Verbrechensopfer‑Renten
abgestimmt am 14.12.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt für Kriegs‑, Opfer‑, Impf‑ und Verbrechensopfer‑Renten eine Einmalzahlung 2022, einen Teuerungsausgleich und eine Direktzahlung 2023 ein – jeweils nur für Personen, die keine anderen wiederkehrenden Sozialversicherungsleistungen erhalten. Außerdem übernimmt der Bund künftig die Zustellungsgebühren für Geldleistungen, auch ins Ausland.
einfache MehrheitXXVII14.12.2022
Gesetz
Gesundheit
Opferhilfe
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Einmalzahlung für das Kalenderjahr 2022, Teuerungsausgleich und Direktzahlung für das Kalenderjahr 2023 werden für Berechtigte eingeführt, die keine anderen wiederkehrenden Sozialversicherungsleistungen erhalten.
Die gleichen Zahlungen (Einmal‑, Teuerungs‑ und Direktzahlung) gelten analog im Opferfürsorgegesetz.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.