Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der EMRK

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die gemeinsam mit Experten und allen parlamentarischen Klubs die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) überarbeitet, weil deren dynamische Auslegung durch den EGMR mit Österreichs Verfassungsprinzipien kollidiert.
einfache Mehrheit XXVII 19.01.2023
Entschließung
Menschenrechte
Europäische Union

Schwerpunkte

  • Die aktuelle EMRK‑Interpretation des EGMR führt zu Abschiebungsverbote, die mit dem Rückschiebungsverbot der Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 33) kollidieren.
  • Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B‑VG) definiert die freiheitliche Demokratie als Grundprinzip, das durch übernationales Richterrecht gefährdet wird.

Eingebracht von

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