Erweiterung des AStG: Gleiches Anrufungs‑ und Kosten‑Regime für Verbraucher:innen und Unternehmer:innen

Zusammenfassung

Der Antrag erweitert das Alternative‑Streitbeilegung‑Gesetz, indem er u. a. einen geringen Kostenanteil für die Parteien einführt, Fristen für die Einreichung von Beschwerden festlegt und das Anrufungsrecht auf Unternehmer:innen ausdehnt.
einfache Mehrheit XXVII 04.10.2023
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Die Verfahrensregeln dürfen vorsehen, dass jede Partei bei Beginn des Verfahrens einen kleinen Eigenanteil zu den Kosten leistet.
  • Eine Beschwerde muss spätestens ein Jahr nach ihrer ersten Mitteilung an die Gegenpartei bei der AS‑Stelle eingereicht werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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