Erweiterung des AStG: Gleiches Anrufungs‑ und Kosten‑Regime für Verbraucher:innen und Unternehmer:innen
Zusammenfassung
Der Antrag erweitert das Alternative‑Streitbeilegung‑Gesetz, indem er u. a. einen geringen Kostenanteil für die Parteien einführt, Fristen für die Einreichung von Beschwerden festlegt und das Anrufungsrecht auf Unternehmer:innen ausdehnt.einfache Mehrheit XXVII 04.10.2023
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Die Verfahrensregeln dürfen vorsehen, dass jede Partei bei Beginn des Verfahrens einen kleinen Eigenanteil zu den Kosten leistet.
- Eine Beschwerde muss spätestens ein Jahr nach ihrer ersten Mitteilung an die Gegenpartei bei der AS‑Stelle eingereicht werden.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.