Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert das Justizministerium auf, Stealthing – das heimliche Entfernen eines Kondoms während des Sex – als eigenständigen Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, weil die aktuelle Regelung (§ 205a) nicht ausreichend ist.einfache Mehrheit XXVII 13.12.2022
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
- Stealthing wird definiert als das heimliche Entfernen eines Kondoms während des Geschlechtsverkehrs, was einen gravierenden Vertrauensbruch und mögliche gesundheitliche Risiken darstellt.
- Der aktuelle § 205a StGB schützt die sexuelle Selbstbestimmung, deckt aber Stealthing nicht eindeutig ab; deshalb wird eine klare Formulierung als eigenständiger Straftatbestand gefordert.
Eingebracht von
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