Einführung von Stealthing als Straftat im österreichischen Strafgesetzbuch

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert das Justizministerium auf, Stealthing – das heimliche Entfernen eines Kondoms während des Sex – als eigenständigen Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, weil die aktuelle Regelung (§ 205a) nicht ausreichend ist.
einfache Mehrheit XXVII 13.12.2022
Entschließung
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Stealthing wird definiert als das heimliche Entfernen eines Kondoms während des Geschlechtsverkehrs, was einen gravierenden Vertrauensbruch und mögliche gesundheitliche Risiken darstellt.
  • Der aktuelle § 205a StGB schützt die sexuelle Selbstbestimmung, deckt aber Stealthing nicht eindeutig ab; deshalb wird eine klare Formulierung als eigenständiger Straftatbestand gefordert.

Eingebracht von

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