Einführung einer Overhead‑Finanzierung für Forschungsprojekte

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Bundesregierung Overhead‑Kosten von Forschungsprojekten – also indirekte Kosten für Infrastruktur und Betrieb – mit einem pauschalen Satz von etwa 25 % in die Mindestinhalte der Finanzierungsvereinbarungen (§ 7 FoFinaG) aufnimmt, um die Grundlagenforschung zu stärken.
einfache Mehrheit XXVII 12.04.2023
Entschließung
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert, dass die Finanzierung von Overhead‑Kosten in die Mindestinhalte der Finanzierungsvereinbarungen nach § 7 FoFinaG aufgenommen wird.
  • Ein pauschaler Overhead‑Satz von etwa 25 % soll eingeführt werden, um die Deckung indirekter Kosten für Forschungseinrichtungen zu sichern.

Eingebracht von

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