Rechtsverbindlichkeit von öffentlichen Beschaffungen erst nach Veröffentlichung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein öffentliches Register, in dem jede öffentliche Beschaffung veröffentlicht wird; erst nach dieser Veröffentlichung soll der Vertrag rechtsverbindlich werden. Ziel ist mehr Transparenz und die Bekämpfung von Korruption.
einfache Mehrheit XXVII 22.03.2023
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Ein öffentliches Register soll eingerichtet werden, in dem jede öffentliche Beschaffung veröffentlicht wird; erst nach dieser Veröffentlichung erlangt der Vertrag Rechtsverbindlichkeit.
  • Durch die Veröffentlichung soll Korruption verringert und das Vertrauen in die Verwaltung gestärkt werden, weil Vorgänge nachvollziehbar werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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