Befristete Zulassungsentziehung statt Enteignung bei Raser

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen Fahrzeuge zu beschlagnahmen und zu versteigern, wobei 70 % der Erlöse in einen Verkehrssicherheitsfonds gehen. Statt einer dauerhaften Enteignung soll die Zulassung befristet entzogen werden, jedoch nur nach richterlicher Genehmigung.
einfache Mehrheit XXVII 13.12.2022
Entschließung
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ort bzw. 90 km/h außerhalb darf die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen.
  • Für die Beschlagnahme ist keine Radar‑ oder Lasermessung nötig; die Beobachtung des Tachometers im Verfolgungsfahrzeug reicht aus.

Eingebracht von

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