Automatisierte Fotoabfrage für den Behindertenpass

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass das BMSGPK bis zum 31. März 2023 ein System einführt, das bei der Online‑Beantragung eines Behindertenpasses automatisch prüft, ob ein aktuelles Foto bereits in einer nationalen Datenbank vorhanden ist, und nur bei Fehlen ein neues Bild hochlädt.
einfache Mehrheit XXVII 11.05.2023
Entschließung
Ausweis
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Ein automatisches System soll prüfen, ob ein aktuelles Foto des Antragstellers bereits in einer nationalen Datenbank (Pass, Personalausweis oder Führerschein) vorhanden ist.
  • Fehlt ein Bild, muss der Antragsteller ein neues Passfoto hochladen, bevor der Behindertenpass ausgestellt wird.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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