Entfall des Pensionssicherungsbeitrags für Beamtenpensionen bis zur ASVG‑Höchstpension

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Beamtenpensionen bis zur Höhe der ASVG‑Höchstpension künftig keinen Pensionssicherungsbeitrag mehr zahlen müssen. Der Beitrag belastet derzeit auch Witwen, Waisen und Halbwaisen und führt zu Härtefällen.
einfache Mehrheit XXVII 15.12.2022
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Altersversorgungssystem

Schwerpunkte

  • Der Antrag will den Pensionssicherungsbeitrag für Beamtenpensionen bis zur ASVG‑Höchstpension abschaffen.
  • Der Beitrag belastet derzeit auch Witwen, Waisen und Halbwaisen, was zu finanziellen Härtefällen führt.

Eingebracht von

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