Verlängerung der Schwellenwerteverordnung 2018 für 2023

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt die sofortige Verlängerung der Schwellenwerteverordnung 2018 für das Jahr 2023, um teure Vergabeverfahren zu vermeiden und regionale Unternehmen zu unterstützen.
einfache Mehrheit XXVII 10.05.2023
Entschließung
Handel
Exekutive
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Bis 31.12.2022 erlaubte die Schwellenwerteverordnung 2018 Direktvergaben bis zu 100 000 € und nicht‑offene Verfahren bis zu 1 Mio. € für Bauaufträge.
  • Nach dem Auslaufen der Verordnung wurden die Schwellenwerte halbiert, wodurch viele Aufträge nun teurere und komplexere Vergabeverfahren durchlaufen müssen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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