Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine gesetzliche Klarstellung, dass Anlegerwohnungen – also Verkäufe an private Investoren – im gemeinnützigen Wohnungsbau nicht zulässig sein sollen, um leistbaren Wohnraum zu schützen.einfache Mehrheit XXVII 23.02.2023
Entschließung
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Der Antrag fordert, das Gesetz so zu ändern, dass Anlegerwohnungen im genannten Geschäftskreis ausdrücklich keine Deckung finden.
- Die Selbstnutzung und die Vermögensbindung, wie in § 1 Abs. 2 und § 8 WGG festgelegt, bilden das Kernprinzip des gemeinnützigen Wohnbaus.
Eingebracht von
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