Vorschlagsrecht für EU‑Kommissionsmitglied auf Nationalrat übertragen

Zusammenfassung

Der Antrag ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz, sodass der Nationalrat – auf Vorschlag der bei den Europawahlen stärksten Partei – das Recht erhält, das österreichische Mitglied der EU‑Kommission zu benennen. Zusätzlich werden Hearings eingeführt und dem Hauptausschuss Einsichtsrechte in Bewerbungsunterlagen gewährt.
2/3 Mehrheit XXVII 09.05.2023
Gesetz
Verfassung
Europäische Union
direkt gewählte Kammer

Schwerpunkte

  • Der Nationalrat wählt den Kandidaten für die EU‑Kommission auf Vorschlag des Hauptausschusses; die stärkste Partei bei der Europawahl darf den Kandidaten benennen.
  • Die Bundesregierung bleibt für die Nominierung von Mitgliedern anderer EU‑Institutionen (Gerichtshof, Rechnungshof, etc.) zuständig.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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