Übertragung des Vorschlagsrechts für das EU‑Kommissionsmitglied auf den Nationalrat

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz, sodass der Nationalrat das Vorschlagsrecht für das österreichische EU‑Kommissionsmitglied übernimmt. Die stärkste Partei bei den Europawahlen darf einen Kandidaten benennen, und ein Hearing‑Verfahren soll Transparenz schaffen.
2/3 Mehrheit XXVII 25.01.2023
Gesetz
Verfassung
Europäische Union
direkt gewählte Kammer

Schwerpunkte

  • Der Nationalrat wählt den Kandidaten für die EU‑Kommission, basierend auf einem Vorschlag des Hauptausschusses; die bei den Europawahlen stärkste Partei darf einen Namen vorschlagen.
  • Die Erstellung der österreichischen Vorschläge für die Ernennung von Mitgliedern des EU‑Gerichtshofs, Rechnungshofs, Wirtschafts‑ und Sozialausschusses, Ausschusses der Regionen sowie des Verwaltungsrates der Europäischen Investitionsbank bleibt bei der Bundesregierung.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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