Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Mineralrohstoffgesetz um eine Regel, dass der Bund Verträge über mineralische Rohstoffe nur mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates abschließen darf. Das Inkrafttreten ist für den 1. April 2023 vorgesehen.einfache Mehrheit XXVII 26.06.2024
Gesetz
Bergbau
Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 3 wird zu § 70 Abs. 2 hinzugefügt, der die Zustimmung des Hauptausschusses für alle entsprechenden Verträge vorschreibt.
- Ein neuer Absatz 43 wird zu § 224 eingefügt, der das Inkrafttreten des neuen Absatzes 3 zum 1. April 2023 festlegt.
Eingebracht von
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