Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt § 222 StGB um zwei neue Absätze: Bei schweren Qualen an einem Tier kann bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden; bei Taten an vielen Tieren steigt die Höchststrafe auf fünf Jahre.einfache Mehrheit XXVII 12.03.2024
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
- Bei besonders schweren Qualen an einem einzelnen Tier – etwa wenn das Tier euthanasiert werden muss oder über längere Zeit in einem qualvollen Zustand bleibt – kann der Täter bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhalten.
- Wird die Tat an einer größeren Zahl von Tieren begangen, steigt die Höchststrafe auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.