Verlängerung der Verjährungsfrist bei Korruptionsdelikten für Politiker*innen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Korruptionsdelikte von Politikern, weil viele Fälle erst lange nach ihrer Begehung entdeckt werden. Er schlägt vor, die Frist um das Eineinhalbfache zu erhöhen und einen neuen § 58 Abs. 1a StGB zu schaffen.
einfache Mehrheit XXVII 22.03.2023
Entschließung
Strafrecht
Politische Partei

Schwerpunkte

  • Die aktuelle Verjährungsfrist von fünf Jahren für viele Korruptionsdelikte ist zu kurz, weil die Taten oft erst lange nach ihrer Begehung entdeckt werden.
  • Der Antrag schlägt vor, die Verjährungsfrist um das Eineinhalbfache zu erhöhen – analog zur Regelung in § 58 Abs. 1 2. Fall StGB.

Eingebracht von

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