Bundesweite Regelung zur Wasserentnahme für Feuerwehr‑Übungen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine bundesweite Regelung, die Feuerwehren das Entnehmen von Wasser für Übungseinsätze ohne Einzelfall‑Genehmigung ermöglicht und gleichzeitig den Gewässerschutz wahrt.
einfache Mehrheit XXVII 10.10.2023
Entschließung
Wasser
Zivilschutz
Wasserbewirtschaftung

Schwerpunkte

  • Derzeit muss jede Wasserentnahme für Übungseinsätze von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzeln genehmigt werden.
  • Die Einzelfall‑Genehmigungen verursachen hohen administrativen Aufwand und führen dazu, dass Feuerwehren weniger Übungen durchführen können.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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